Bastian Pauly

Podcast #187: Was weiß ich denn schon?

§12 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. (2) Mindestens einmal findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der rund 400 Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung im Kupfersaal festgehalten werden. Die Thekenfrist zum Bestellen beträgt zehn Minuten, zurückgerechnet vom geplanten Beginn der Versammlung. Alkoholfreie Getränke werden nicht in den Fristlauf eingerechnet. (3) Die Mitgliederversammlung muss jeweils in den am besten klimatisierten Räumen des Geschäftsjahres stattfinden. Zwei Stunden nach...

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